Viele Pflegeeinrichtungen gewinnen qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland oder beschäftigen bereits internationale Mitarbeitende. Damit diese als Pflegefachkraft eingesetzt werden können, muss ihr ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt werden. Für Einrichtungen stellt sich dabei vor allem eine Frage: Wie lässt sich dieser Weg gut planen und begleiten?
Warum die Anerkennung für Ihre Einrichtung so wichtig ist
Erst mit der Anerkennung ihres Abschlusses können internationale Pflegekräfte als Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung arbeiten. Bis dahin sind ihre Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt. Eine gut geplante Qualifizierung hilft Ihnen deshalb, Ihre Mitarbeitenden gezielt zu entwickeln und langfristig als Fachkräfte einzusetzen.
Zwei Ausgangssituationen – ein Ziel
In der Praxis gibt es meist zwei Ausgangssituationen: Entweder möchten Sie Pflegekräfte aus dem Ausland gewinnen, oder Ihre internationalen Mitarbeitenden sind bereits bei Ihnen beschäftigt und sollen nun die Anerkennung erreichen.
In beiden Fällen ist das Ziel dasselbe: die staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft. Welcher Weg dorthin führt – Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang –, ergibt sich aus dem Bescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde.
Welche Voraussetzungen Ihre Mitarbeitenden mitbringen sollten
Für die Qualifizierung an der Nutrix Pflegeakademie sollten Ihre Mitarbeitenden insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
- einen abgeschlossenen Pflegeabschluss im Ausland, zum Beispiel in der Krankenpflege oder Altenpflege,
- einen Anerkennungs- bzw. Defizitbescheid der zuständigen Behörde,
- ein Sprachzertifikat auf mindestens B1-Niveau,
- ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland.
So läuft die Qualifizierung ab
Mit einer klaren Planung behalten Sie und Ihre Mitarbeitenden den Überblick. Bei der Nutrix Pflegeakademie läuft die Zusammenarbeit in der Regel so ab:
- Bedarf besprechen. Sie nennen uns die Anzahl Ihrer Pflegekräfte und Ihren gewünschten Zeitraum. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.
- Unterlagen prüfen. Wir prüfen die Unterlagen Ihrer Mitarbeitenden und klären, welcher Anerkennungsweg vorgesehen ist.
- Förderung beantragen. Wir unterstützen Ihre Mitarbeitenden bei der Beantragung des Bildungsgutscheins und informieren Sie über die Gehaltsförderung.
- Qualifizierung durchführen. Ihre Mitarbeitenden absolvieren die Fachsprache für Pflegekräfte (12 Wochen), die Prüfungsvorbereitung (6 Wochen) und – je nach Anerkennungsweg – ein Praktikum in Ihrer Einrichtung.
- Pflegefachkraft einsetzen. Nach erfolgreicher Anerkennung können Sie Ihre Mitarbeitenden als Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung einsetzen.
Auch größere Gruppen sind möglich: Sie können bis zu 30 Teilnehmende gleichzeitig zu uns schicken. In Hachenburg steht zudem eine Kandidaten-WG direkt am Schulungsort zur Verfügung.
Förderung: Welche Kosten auf Ihre Einrichtung zukommen
Die Qualifizierung muss Ihre Einrichtung in der Regel nicht selbst finanzieren. Da die Nutrix Pflegeakademie AZAV-zugelassen ist, können die Kurse unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Für Ihre Einrichtung entstehen dann keine Kurskosten.
Zusätzlich kann das Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeitenden während der Kurszeit zu 75–90 % gefördert werden – je nach Bundesland. Für ambulante Dienste interessant: Eine Fahrschulausbildung kann parallel zum Kurs absolviert werden und ist unter bestimmten Voraussetzungen mitförderbar. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Agentur für Arbeit individuell.
Tipps für die Begleitung im Arbeitsalltag
Neben der fachlichen Qualifizierung tragen Sie als Einrichtung viel zum Erfolg bei. Bewährt haben sich zum Beispiel:
- eine feste Ansprechperson im Team, die bei Fragen im Arbeitsalltag unterstützt,
- ein strukturierter Einarbeitungsplan mit klaren Zuständigkeiten,
- Gelegenheiten, die Fachsprache im Alltag aktiv anzuwenden – etwa bei Übergaben und in der Dokumentation,
- ausreichend Zeit für Lern- und Prüfungsphasen in der Dienstplanung,
- ein offenes, wertschätzendes Miteinander im Team.
Mehr zur pflegerischen Kommunikation lesen Sie in unserem Artikel Fachsprache in der Pflege.
Fazit
Mit der richtigen Planung wird die Anerkennung internationaler Pflegekräfte für Ihre Einrichtung gut umsetzbar: Die Voraussetzungen sind klar, der Ablauf ist strukturiert und die Qualifizierung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wenn Sie wissen möchten, wie das für Ihre Einrichtung konkret aussieht, beraten wir Sie gerne persönlich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Verbindliche Auskünfte zur Förderung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, zur Anerkennung bei der zuständigen Anerkennungsbehörde.