Für Einrichtungen / Finanzierungsmöglichkeiten
Sie möchten Ihre internationalen Pflegekräfte zur Anerkennung als Pflegefachkraft führen und dabei die Kosten für Ihre Einrichtung so gering wie möglich halten?
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kurskosten vollständig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit übernommen. Zusätzlich kann das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden während der Kurszeit zu 75–90 % gefördert werden.
Wir unterstützen Ihre Einrichtung und Ihre Mitarbeitenden bei der Beantragung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Die Qualifizierung wird über den Bildungsgutschein finanziert – ohne Kosten für Ihr Haus.
Das Arbeitsentgelt Ihrer Pflegekräfte kann während der Kurszeit gefördert werden.
Wir übernehmen die Begleitung rund um den Bildungsgutschein – Sie sparen Zeit und Aufwand.
Unsere AZAV-zugelassenen Maßnahmen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Internationale Pflegekräfte müssen ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen, bevor sie als Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden können. Die dafür notwendige Qualifizierung muss Ihre Einrichtung nicht selbst finanzieren.
Da die Nutrix Pflegeakademie eine AZAV-zugelassene Bildungseinrichtung ist, können unsere Maßnahmen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Die konkrete Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit individuell.
Die Kosten der Qualifizierung werden über den Bildungsgutschein übernommen. Für Ihre Einrichtung entstehen keine Kurskosten.
Während Ihre Mitarbeitenden den Kurs besuchen, kann ihr Arbeitsentgelt zu 75–90 % gefördert werden – je nach Bundesland.
Eine Fahrschulausbildung kann parallel zum Kurs absolviert werden und ist unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein mitförderbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Angebote für Ihre Mitarbeitenden über einen Bildungsgutschein gefördert werden:
12 Wochen Fachsprache für den Pflegealltag – von B1 in Richtung B2. Ihre Mitarbeitenden trainieren unter anderem Dokumentation, Übergaben, Gesprächsführung und rechtliche Grundlagen der Pflege.
6 Wochen gezielte Vorbereitung auf die fachlichen und praktischen Anforderungen. Die Prüfung findet anschließend direkt bei der Nutrix Pflegeakademie statt – der praktische Teil als realitätsnahe Simulation.
Ihre Mitarbeitenden gleichen die festgestellten Unterschiede aus: Theorie bei der Nutrix Pflegeakademie, praktische Einsätze direkt in Ihrer Einrichtung. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bescheid.
Führerschein (Klasse B) parallel zum Kurs – besonders wichtig für ambulante Pflegedienste. Die Fahrschulausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein mitförderbar.
In fünf Schritten zur geförderten Qualifizierung.
Sie nennen uns die Anzahl Ihrer Pflegekräfte und Ihren gewünschten Zeitraum. Gemeinsam planen wir die Qualifizierung.
Wir prüfen die Unterlagen Ihrer Mitarbeitenden und klären, welcher Anerkennungsweg vorgesehen ist.
Wir unterstützen Ihre Mitarbeitenden bei der Beantragung des Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit und informieren Sie über die Gehaltsförderung.
Ihre Mitarbeitenden absolvieren Fachsprache, Prüfungsvorbereitung und – je nach Anerkennungsweg – ein Praktikum in Ihrer Einrichtung.
Nach erfolgreicher Anerkennung können Sie Ihre Mitarbeitenden als Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung einsetzen.
Damit eine Förderung infrage kommen kann, sollten Ihre Mitarbeitenden insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.
Bescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde.
Nachweis über den gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege oder einem vergleichbaren Pflegeberuf.
Für Ihre Einrichtung und Ihre internationalen Mitarbeitenden.
0 € Kurskosten für Ihre Einrichtung
75–90 % Gehaltsförderung möglich
Auch für Gruppen bis zu 30 Teilnehmer geeignet
Persönliche Begleitung Ihrer Mitarbeitenden im Anerkennungsprozess
Erfahrene Pflegedozentinnen und -dozenten aus der Pflegepraxis
Fahrschulausbildung kann parallel zum Kurs absolviert werden
Für Ihre Einrichtung entstehen keine Kurskosten. Die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden wird unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert.
Ja. Neben den Kurskosten kann auch das Arbeitsentgelt Ihrer Pflegekräfte während der Kurszeit zu 75–90 % gefördert werden. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt.
Wir unterstützen Ihre Mitarbeitenden bei der Beantragung des Bildungsgutscheins und begleiten den gesamten Prozess. So bleibt der Aufwand für Ihre Einrichtung gering.
Ja. Sie können ganze Gruppen mit bis zu 30 Teilnehmern zu uns schicken. Die Förderung wird für jede Pflegekraft individuell geprüft.
Ja. Auch bereits beschäftigte internationale Pflegekräfte können – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen – über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Ja. Eine Fahrschulausbildung kann parallel zum Kurs absolviert werden und ist unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein mitförderbar – besonders relevant für ambulante Dienste.
Die Entscheidung über die Ausstellung eines Bildungsgutscheins trifft die Agentur für Arbeit individuell.
Sie sind unsicher, ob die Kenntnisprüfung der richtige Weg für Sie ist?
Wir schauen uns Ihre persönliche Situation an und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie bei der Nutrix Pflegeakademie haben.