Für Einrichtungen / Ablauf und Zusammenarbeit
Sie möchten internationale Pflegekräfte für Ihre Einrichtung gewinnen oder bereits beschäftigte Pflegekräfte bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation unterstützen?
Die Nutrix Pflegeakademie begleitet Ihre internationalen Pflegekräfte strukturiert auf dem Weg zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland – von der ersten Einschätzung des Anerkennungsbescheids über Fachsprache und Prüfungsvorbereitung bis hin zum Praktikum und zur erfolgreichen Anerkennung.
Von der ersten Beratung bis zur Anerkennung begleitet Sie eine feste Kontaktperson.
Von B1 auf B2 – mit Fokus auf Kommunikation und Situationen aus dem Pflegealltag.
Gezielte Vorbereitung auf die fachlichen und praktischen Anforderungen der Kenntnisprüfung.
Praxisnahes Lernen direkt in Ihrer Einrichtung, begleitet durch Ihre Praxisanleiter und Mentoren.
Je nachdem, ob Sie eine neue internationale Pflegekraft gewinnen möchten oder bereits internationale Mitarbeitende beschäftigen, kann der Ausgangspunkt unterschiedlich sein. Der Weg zur beruflichen Anerkennung wird dabei individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt.
Sie möchten qualifizierte internationale Pflegekräfte für Ihre Einrichtung gewinnen?
Damit diese langfristig als anerkannte Pflegefachkräfte in Deutschland eingesetzt werden können, unterstützen wir sie beim Anerkennungsprozess – von der Prüfung der vorhandenen Unterlagen und des Anerkennungs- bzw. Defizitbescheids bis zur gezielten Vorbereitung auf die erforderlichen Anerkennungsschritte.
Sie beschäftigen bereits internationale Pflegekräfte, deren ausländischer Berufsabschluss noch nicht vollständig anerkannt ist?
Auch in diesem Fall begleiten wir Ihre Mitarbeitenden individuell auf ihrem Weg zur Anerkennung als Pflegefachkraft. Die Qualifizierung kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – mit der Tätigkeit in Ihrer Einrichtung abgestimmt werden.
Unabhängig davon, ob Sie eine neue internationale Pflegekraft gewinnen oder eine bereits beschäftigte Pflegekraft begleiten möchten, benötigen wir für die erste Einschätzung einige wichtige Unterlagen:
Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.
Bescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde über die noch erforderlichen Schritte.
Nachweis über den gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Abgeschlossene Ausbildung bzw. Qualifikation in der Krankenpflege, Altenpflege oder einem vergleichbaren Pflegeberuf.
Ob neue internationale Pflegekraft oder bereits beschäftigte Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Wir strukturieren den Anerkennungsprozess für internationale Pflegekräfte gemeinsam mit Ihnen.
Zunächst betrachten wir gemeinsam die individuelle Situation Ihrer Pflegekraft. Dabei prüfen wir unter anderem den vorhandenen Anerkennungs- bzw. Defizitbescheid und die bereits vorliegenden Unterlagen.
Auf Grundlage des Bescheids wird geklärt, welche Schritte für die berufliche Anerkennung erforderlich sind – beispielsweise eine Kenntnisprüfung, ein Anpassungslehrgang oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme.
Ihre internationale Pflegekraft erhält eine individuell abgestimmte Vorbereitung. Dazu können Fachsprache für Pflegekräfte, fachliche Inhalte, Prüfungsvorbereitung und – je nach Anerkennungsweg – ein Praktikum in Ihrer Einrichtung gehören.
Nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Anerkennungsschritte kann Ihre Pflegekraft entsprechend ihrer Anerkennung als Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden.
Ein typischer Ablauf mit Kenntnisprüfung im Überblick. Die genaue Dauer hängt vom individuellen Anerkennungsbescheid Ihrer Pflegekraft ab.
(2–4 Wochen)
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen Ihrer Pflegekraft, klären den Anerkennungsbescheid und unterstützen bei der Beantragung des Bildungsgutscheins.
Aufbauend auf vorhandenen Deutschkenntnissen lernen Ihre Mitarbeitenden die Fachsprache, die sie im beruflichen Pflegealltag benötigen.
Die Vorbereitung verbindet Theorie und Praxis und orientiert sich an den fünf Kompetenzbereichen des Curriculums.
Ihre Mitarbeitenden wenden das Gelernte direkt in Ihrer Einrichtung an – begleitet von Ihren Praxisanleitern und Mentoren.
Der schriftliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung wird direkt bei der Nutrix Pflegeakademie durchgeführt.
Die praktische Vorbereitung kann durch einen Lernort Praxis in Ihrer Einrichtung ergänzt werden. Das mindestens zweiwöchige Praktikum ist Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Wie Kurskosten und Gehalt gefördert werden können, erfahren Sie unter Finanzierungsmöglichkeiten und Vorteile für Ihre Unternehmen.
0 € Kurskosten für Ihre Einrichtung
75–90 % Gehaltsförderung möglich
Auch für Gruppen bis zu 30 Teilnehmer geeignet
Persönliche Begleitung Ihrer Mitarbeitenden im Anerkennungsprozess
Erfahrene Pflegedozentinnen und -dozenten aus der Pflegepraxis
Fahrschulausbildung kann parallel zum Kurs absolviert werden
Der grundsätzliche Ablauf ist vergleichbar. Bei einer neu gewonnenen internationalen Pflegekraft prüfen wir zusätzlich frühzeitig, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche Schritte für die berufliche Anerkennung noch erforderlich sind.
Ja. Wenn Ihre Mitarbeitenden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können sie bei der Nutrix Pflegeakademie auf ihrem individuellen Weg zur Anerkennung ihres ausländischen Pflegeabschlusses begleitet werden.
Die Dauer hängt von der individuellen Situation und dem jeweiligen Anerkennungsbescheid ab. Fachsprachliche und fachliche Vorbereitung sowie die Prüfungsvorbereitung nehmen in der Regel mehrere Wochen in Anspruch. Je nach Anerkennungsweg kann zusätzlich ein Praktikum erforderlich sein.
Der Kurs „Fachsprache und Recht in der Pflege“ dauert 12 Wochen und führt vom B1- in Richtung B2-Niveau. Die anschließende Prüfungsvorbereitung dauert 6 Wochen. Hinzu kommt ein Praktikum von mindestens 2 Wochen in Ihrer Einrichtung.
Sollte sich ein Teil des Anerkennungsprozesses verschieben, stimmen wir den weiteren Ablauf gemeinsam mit Ihrer Einrichtung und der Pflegekraft ab und informieren Sie frühzeitig über relevante Änderungen.
Die fachliche Begleitung im Praktikum erfolgt durch Ihre Praxisanleiter und Mentoren in Ihrer Einrichtung. Die organisatorische Abstimmung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Nutrix Pflegeakademie.
Für die erste Einschätzung benötigen wir insbesondere das Sprachzertifikat, den Anerkennungs- bzw. Defizitbescheid, einen gültigen Nachweis über den Aufenthaltsstatus sowie den ausländischen Pflegeabschluss.
Ja. Ihre Einrichtung und Ihre Pflegekraft haben während des gesamten Prozesses eine feste Kontaktperson bei der Nutrix Pflegeakademie.
Nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Anerkennungsschritte kann die Pflegekraft entsprechend ihrer Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland eingesetzt werden.
Sie sind unsicher, ob die Kenntnisprüfung der richtige Weg für Sie ist?
Wir schauen uns Ihre persönliche Situation an und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie bei der Nutrix Pflegeakademie haben.